Zur Einigung des Vermittlungsausschusses bei Fragen der Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist durch entschiedenen Druck der SPD in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene aufgenommen worden. Jetzt hat der Vermittlungsausschuss den Weg endlich frei für den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz gemacht. Das ist eine gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler und für ihre Familien. Für uns ist das nur konsequent: Nach dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird es ab dem Schuljahr 2026/2027 nun auch einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule geben. Damit kommen wir einer echten Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich näher und bieten den Kindern bessere Bildungschancen.

Jetzt muss die NRW-Landesregierung klar machen, dass sie es bei der Umsetzung auch ernst meint. Wir haben immer wieder auf die strukturellen Defizite beim Ganztag hingewiesen. Doch an die wirklichen Probleme hat sich die Landesregierung nicht herangewagt.

Die Zeit bis 2026 muss jetzt genutzt werden, um den Ganztag neu aufzustellen. Wir setzen uns für eine Offensive für den Ganztag ein. Auf unseren Antrag hin wird der Landtag am Donnerstag darüber debattieren. Der Ganztag muss endlich einen klaren Bildungsauftrag bekommen. Außerdem brauchen wir endlich Qualitätsstandards, sichere Arbeitsverhältnisse für die Beschäftigten, gute und gesunde Essensangebote in den Schulen und natürlich die Gebührenfreiheit für Familien.“