Die große Zahl an Flüchtlingen, die derzeit aus der Ukraine nach Nordrhein-Westfalen kommt, sorgt für enorme Herausforderungen in den Städten und Gemeinden. In den vergangenen Tagen gab es seitens des zuständigen Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration widersprüchliche Aussagen zur Anrechnung von Landesreinrichtungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. In der Sitzung des Integrationsausschusses am 21. September 2022 ist seitens des Ministeriums auf konkrete Nachfrage in Bezug auf die Anrechnung die Aussage getroffen worden: „Der Bestand in den Kommunen ist ausschlaggebend dafür, wie viel Zuweisungen die Kommunen noch bekommen. Insofern findet da keine Anrechnung statt.“ In der Fragestunde des Landtags am 28. September 2022 erklärte Ministerin Paul auf die Frage nach der Anrechnung, dass nach den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes „die belegten Plätze eins zu eins“ angerechnet würden, mithin eine hundertprozentige Anrechnung der tatsächlich belegten Plätze. Seitens einer Bezirksregierung wird verlautbart, dass eine Anrechnung differenziert nach der Art der Einrichtung erfolgt. Eine hundertprozentige Anrechnung, wie von Ministerin Paul beschrieben, erfolgt demnach in keiner Konstellation. Konkret erfolge eine Anrechnung bei einer Aufnahmeeinrichtung des Landes um 50 % der Anzahl der dort vorgesehenen Aufnahmeplätze. Bei einer Einrichtung des Landes mit Erstaufnahmebearbeitung erfolge eine Anrechnung um 70 % der Anzahl der dort im Rahmen der Erstaufnahme vorgesehenen Aufnahmeplätze. Für die Städte und Gemeinden, die Landeseinrichtungen zur Aufnahme von Geflüchteten auf ihrem Stadtgebiet haben, ist wichtig zu wissen, was nun gilt. Davon hängt schließlich ab, wie viele Geflüchtete sie auf kommunaler Ebene aufnehmen. Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die enorme Zahl an Flüchtlingen stellt die Städte und Gemeinden im Land vor Herausforderungen. Sie müssen und wollen eine gute Unterbringung und Betreuung ermöglichen. Denn Menschen in Not finden in NRW einen sicheren Hafen. Um das sicherzustellen, müssen Kommunen und Land Hand in Hand arbeiten. Doch bislang scheint Ministerin Paul Hilferufe von Städten und Gemeinden zu überhören. Substanzielle Hilfe hat das Land bislang nicht auf den Weg gebracht. Stattdessen verwirrt das Ministerium mit widersprüchlichen Aussagen. Das Informationschaos des Ministeriums belastet Kommunen zusätzlich. Ministerin Paul muss nun klären, was bei der Anrechnung von Landeseinrichtungen gilt. Für Städte, die Landeseinrichtungen auf ihrem Stadtgebiet haben, sind diese Informationen enorm wichtig. Die Klarstellung muss rasch erfolgen. Denn die Verunsicherung der Städte und Gemeinden zeigt sich auch in vielfachen Nachfragen von kommunalen Akteuren bei unserer Fraktion.

In der aktuellen Lage braucht es klare Kommunikation und verlässliches Handeln. Ebenso notwendig sind ein strukturiertes Zuweisungsverfahren von Geflüchteten und der massive Ausbau von Kapazitäten von Landeseinrichtungen. In einem Brief fordern wir Ministerin Paul auf, widersprüchliche Aussagen klarzustellen und die Kommunen zu unterstützen. Das muss unser gemeinsames Interesse für unsere Städte und Gemeinden sein.“