Anlässlich der heutigen Diskussion zum Thema Windkraft im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung des nordrhein-westfälischen Landtags erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung ist dem Anliegen der SPD-Landtagsfraktion gefolgt. Die von uns im November 2017 im Landtag vorgeschlagene Sonderausschreibung ist Gegenstand einer Bundesratsinitiative, die die Landesregierung nun im Januar vorgelegt hat. Ziel ist, einen Strukturbruch in der Windenergie in NRW zu vermeiden, indem zusätzliche Windenergie-Erzeugungskapazitäten in 2018 ausgeschrieben werden.

Konsequenterweise sollte die Landesregierung von ihrer absurden Kampagne zum Stopp des Windkraftausbaus in NRW Abstand nehmen. Es macht keinen Sinn, in Berlin so zu tun, als kämpfe man für mehr Windkraft an Land, aber in NRW mit allen Mitteln der Landespolitik dafür zu sorgen, dass keine neuen Windenergieanlagen genehmigt werden.“

Hintergrund:
Mit dem Energieeinspeisungsgesetz (EEG) 2017 wurde das Fördersystem von Einspeisevergütungen auf ein Ausschreibungssystem umgestellt, bei der die Regierung eine feste Menge an Leistung ausschreibt und anschließend die günstigsten Gebote den Zuschlag bekommen.