Zur Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz erklärt Frank Müller, Beauftragter für Queer-Politik der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen werden noch immer diskriminiert und oftmals nicht gleichberechtigt in unserer Gesellschaft akzeptiert. Gerade weil in den zurückliegenden Jahren viel für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen erreicht wurde und die Bedürfnisse von trans- und intergeschlechtliche Menschen immer stärker in den gesellschaftlichen Fokus gerückt sind, ist es die logische Konsequenz, Merkmale der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität verfassungsrechtlich hervorzuheben und den Gleichheitsgrundsatz zu ergänzen. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt und unterstützt die Bundesratsinitiative des Berliner Senats den Artikel 3 des Grundgesetzes um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität zu ergänzen.

Bei der Ehe für alle hat sich das Land NRW im Bundesrat noch enthalten. Zugleich geriert sich Familienminister Stamp als Vorkämpfer für die Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Abseits von Versprechungen und Ankündigungen hat Familienminister Stamp noch nichts für die Gleichstellung queerer Lebensweisen vorzuweisen. Durch eine Zustimmung des Landes NRW im Bundesrat zur Ergänzung des Gleichheitsgrundsatzes kann Minister Stamp beweisen, dass Schwule, Lesben, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen sich mehr von dieser Landesregierung versprechen können, als durch Worthülsen und Ankündigungen abgespeist zu werden.“