Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Strafanzeige gegen die Geschäftsführer des Getränkelieferdiensts Flaschenpost.de gestellt. Nach Angaben der NGG versucht das Unternehmen, seine Beschäftigten in seiner Düsseldorfer Filiale an der Gründung eines Betriebsrats zu hindern. Acht Mitarbeitern, die sich für die Wahl eingesetzt oder selbst kandidiert hatten, wurde zeitgleich gekündigt. Dazu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW: „Die soziale Marktwirtschaft lebt von Mitbestimmung und einer funktionierenden Tarifpartnerschaft. Wer dagegen verstößt, tritt dieses Erfolgsmodell mit den Füßen. Genau das tut das Start-up-Unternehmen aber, wenn es die Gründung eines Betriebsrats in seinen Filialen so massiv behindert. Betriebsratswahlen müssen, wie jede andere Wahl in Deutschland auch, ungestört und angstfrei stattfinden können. Bei Flaschenpost deutet alles darauf hin, dass an den gekündigten Mitarbeitern ein abschreckendes Exempel statuiert werden sollte. Durch die fristlosen Kündigungen und den Versuch, die Betriebsratswahl gerichtlich zu stoppen, will das Unternehmen offenbar ein Klima der Angst und Verunsicherung unter den Beschäftigten erzeugen. Diese Form des sogenannten ‚Union Bustings‘ (der Unterdrückung von Arbeitnehmerrechten) ist ein Beispiel für eine asoziale Marktwirtschaft. Damit schadet Flaschenpost nicht nur dem sozialen Frieden, sondern auch der Start-up- und Gründerkultur in unserem Land. Die Methoden, die wir bei Flaschenpost erleben, sind leider kein Einzelfall. Gerade in Zeiten internetbasierter Plattform-Ökonomie brauchen wir aber mehr gewerkschaftlich organisierte Mitbestimmung. In den Start-ups fehlt es aber oft an Betriebsräten und Tarifverträgen. Ich fordere Landesarbeitsminister Karl-Josef Laumann deshalb dazu auf, sich hinter die Interessen der Beschäftigten zu stellen und alles dafür zu tun, dass sich auch Unternehmen der sogenannten Plattform-Ökonomie an die Regeln halten, die durch das Betriebsverfassungsgesetz seit Jahrzehnten gelten. Darüber hinaus sollte er sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Initiatoren von Betriebsräten künftig besonderen Kündigungsschutz genießen und das Betriebsverfassungsgesetz auch dann greift, wenn der Arbeitgeber eine App ist. Das bestehende Gesetz ist zum Teil nicht mehr auf die heutige Zeit anwendbar. Notwendige Veränderungen dafür müssen jetzt schnell erfolgen. Für die SPD-Fraktion im Landtag NRW ist klar, dass sie solidarisch an der Seite der Beschäftigten von Flaschenpost steht. Wir setzen uns für die Rechte der Beschäftigten und für die Gründung von Betriebsräten ein.“