04. Oktober 2018
Lienenkämper muss Vorwurf des Verfassungsbruchs ausräumen!
Zur schriftlichen Stellungnahme des Landesrechnungshofes zum Entwurf des Haushaltes 2019 sowie des Nachtragshaushalts 2018 erklärt Stefan Zimkeit, der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Ohne die Verschiebung der 365 Mio. Euro nach 2019 müsste NRW trotz Rekordsteuereinnahmen neue Schulden machen. Dagegen hat der Landesrechnungshof NRW nun schwere verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Damit steht der Vorwurf des Verfassungsbruchs im Raume.
Dass die Landesregierung einen Haushaltsentwurf mit einem Miniüberschuss nur durch einen möglicherweise verfassungswidrigen Taschenspielertrick hinbekommt, wäre eine Bankrotterklärung. Wer gerne mit Steinen wirft, sollte sich nicht ins Glashaus setzen.
Finanzminister Lienenkämper muss den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit nun umgehend ausräumen oder den Nachtragshaushalt zurückziehen. Sollte er dies nicht tun, werden wir eine Sondersitzung des Ausschusses beantragen.“

Unser Newsletter
Weitere Pressemeldungen
Jahresüberschuss 2022: 1,9 Milliarden Euro in der Landeskasse fehlen bei den Menschen in NRW
Schwarz-grüne Haushaltspolitik erreicht neuen Tiefpunkt
Haushalt 2023: NRW zukunftsfest machen
Diese Seite teilen