Zur heutigen Diskussion über den Erlass des Landes zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im Rahmen einer Dringlichen Frage im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW erklärt Frank Sundermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Die Landesregierung hat die Kommunen mit ihrem Erlass zu verfassungswidrigem Handeln verleitet. Sie hat das heute eingestanden und muss den Erlass nun aufheben.

Nun müssen zahlreiche Kommunen ihre Beschlüsse zu Sonntagsöffnungen, die sie auf Grundlage des aufgehobenen Erlasses getroffen haben, wieder zurücknehmen. Einmal mehr hat die Landesregierung so die Verunsicherung und das Durcheinander in den Kommunen erhöht und gegen ihre Pflicht zur Wahrung der Verfassungsnormen verstoßen.

Die Landesregierung schiebt die Schuld für das Durcheinander auf die Gewerkschaft ab, die nichts weiter tut, als die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der Kommunen im Interesse der Beschäftigten einzuklagen.

Statt immer wieder vor dieselbe Wand zu rennen, nämlich unser Grundgesetz, und vor Gericht zu scheitern, rufen wir die Landesregierung einmal mehr dazu auf, endlich einen landesweiten runden Tisch zur Ladenöffnung einzuberufen. Dazu sollten neben den Gewerkschaften auch Kirchen und Handelsverbände eingeladen werden. Die Unternehmen und Beschäftigten des Einzelhandels, die Kommunen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger benötigen Klarheit, Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich.“