Der Landesrechnungshof hat verfassungsrechtliche Bedenken zum Nachtragshaushalt der Landesregierung. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat dazu eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beantragt. Zu der heutigen Sitzung erklärt Stefan Zimkeit, finanz- und haushaltspolitischer Sprecher:

„Die Landesregierung hat heute an den verfassungsrechtlichen Bedenken des Landesrechnungshofs fadenscheinig vorbei argumentiert. Es steht der Vorwurf des Verfassungsbruchs im Raum, und den konnte die Landesregierung heute nicht ausräumen. Bei der geplanten Rücklage handelt es sich um einen Taschenspielertrick, der nur dazu dient, 2019 keine neuen Schulden zu machen. Nach Ansicht des Landesrechnungshofs ist dieser Trick sogar ein verfassungswidriger.

Die Landesregierung selbst nimmt es mit dem Rechtsstaat einmal mehr nicht so genau. Die SPD wird dem Landtag über Änderungsanträge die Chance geben, auf die inhaltlich falsche und möglicherweise verfassungswidrige Rücklage zu verzichten und die Mittel zur Schuldentilgung und zur Unterstützung der Kommunen bei der Integration zu nutzen.