Im Zusammenhang mit dem mutmaßlich gewalttätigen Übergriff von Polizeibeamten gegen Sven W. im Rahmen einer CSD-Parade im Jahr 2016 kam es gestern am Landgericht Köln zur Verhandlung einer Schadensersatzklage des jungen Mannes gegen das Land NRW. Über den Fall hatte zuletzt das WDR-Magazin MONITOR am 27. Mai berichtet. Danach seien die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Polizeibeamten zuletzt „heimlich eingestellt“ worden, obwohl ihr Verhalten zuvor in drei Instanzen gerügt worden war und der mutmaßlich Geschädigte durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft nicht einmal angehört worden ist. Wie die Rechtsanwälte des Betroffenen nun mitteilten, soll das Landgericht am gestrigen Verhandlungstag zu erkennen gegeben haben, dass es den Anspruch des Klägers für gegeben hält, und das Land dazu aufgefordert haben, ein angemessenes Angebot zu unterbreiten. Jedoch hat das Land gestern auf dem Standpunkt beharrt, wonach es die geltend gemachten Ansprüche nicht für angemessen hält und sich einer gütlichen Einigung verweigert. Hierzu erklären Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Fall ist in mehrerlei Hinsicht ein Trauerspiel. Nicht nur, dass dem Geschädigten körperliches und psychisches Leid zugefügt worden ist und die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten sang- und klanglos eingestellt worden sind, ohne den Betroffenen offenbar auch nur angehört zu haben, will sich das Land jetzt auch noch ohne jede Verantwortungsübernahme aus der Affäre ziehen. Das Land spielt dabei eine sehr unrühmliche Rolle und will auch im Zivilprozess mit dem Kopf durch die Wand. Seine Argumentation, die vorherigen Freisprüche seien für den Geschädigten schon Entschädigung genug, sind geschmacklos. Wenn das Zivilgericht schon derart deutliche rechtliche Hinweise darauf gibt, wie es den Fall bewertet, sollte das Land umgehend einlenken und dem Geschädigten weitere Torturen vor Gericht ersparen. 

Wir fordern Innenminister Reul dazu auf, in der kommenden Sitzung des Innenausschusses auch zu dieser neuen Entwicklung Stellung zu nehmen und darzulegen, wie das Land in dem Zivilprozess weiter zu verhandeln gedenkt. Alles andere als die Unterbreitung eines angemessenen Angebots an den Geschädigten wäre eine Schande.“