Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat jetzt erklärt, dass sie sich durch Kündigung ihrer Betriebsstättennummer aus der Finanzierung der kommunalen Corona-Testzentren in ihrem Einzugsgebiet zurückziehen wird. Dazu erklärte Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die gut gemeinte Regelung, dass zukünftig alle Corona-Tests von der GKV übernommen werden sollen, führt aktuell zu einer Unklarheit bei der Finanzierung der Corona-Testzentren in Teilen Nordrhein-Westfalens. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat sich nun mit der Kündigung ihrer “Betriebsstättennummer” aus der Finanzierung der Coronatest-Zentren zurückgezogen. Warum die KVWL diese Kooperation aufgekündigt hat und die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland nicht, ist bei der Debatte nicht ganz nachvollziehbar.  Es kann jedenfalls nicht sein, dass die Kommunen jetzt mit der Aufrechterhaltung der Zentren allein gelassen werden. Diese Zentren nehmen eine wichtige Funktion bei der Bekämpfung des Infektionsschutzes ein, in dem sie auch asymptomatisches Gesundheitspersonal testet. Das darf nicht gefährdet werden.

Deswegen muss das Land jetzt schnell mit finanzieller Unterstützung der Kommunen dafür sorgen, dass diese Testkapazitäten genutzt werden. Das Hick-Hack bei den Zuständigkeiten der Coronatest-Finanzierung können wir uns gerade in keinster Weise leisten und es darf nicht zu weniger Tests führen. Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann muss jetzt aktiv werden – das Land muss die Finanzierung der Tests in den Zentren sicherstellen, solange die Verordnung des BMG nicht umgesetzt ist.”

Hintergrund:

Am Freitag, 15.05.2020, hat der Bundestag das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen, in dem u.a. geregelt wird, dass die Kosten für Tests auf das Coronavirus oder Antikörpertests zukünftig von der Gesetzlichen Krankenkasse getragen werden sollen. Auch Gesundheitsämter sollen zukünftig über die GKV abrechnen. Die Details dazu wird eine Verordnung des Bundesministerium für Gesundheit regeln, die aber noch nicht vorliegt.