Am 23. Mai ist der 70. Jahrestag des Grundgesetzes. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat aus diesem Anlass einen Antrag in das kommende Plenum eingebracht, mit dem sie sich dafür stark macht, die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes fortzuschreiben. Ebenfalls in diesem Jahr ist es 30 Jahre her, dass die UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen wurde. Bis heute sind Kinderrechte im Grundgesetz allerdings nicht verankert. Dazu erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

Thomas Kutschaty:

„Seit sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz die Grundlage für unser demokratisches Gemeinwesen. Der Jubiläumstag ist ein wichtiger Anlass, sich dieser Bedeutung zu vergewissern und den Stellenwert des Grundgesetzes für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland gebührend zu würdigen. Das Grundgesetz ist ein lebendiges Dokument, das auf stabilen Beinen steht, ohne versteinert zu sein. In den vergangenen 70 Jahren wurde es mehrfach geändert und neuen Entwicklungen angepasst. 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es deshalb an der Zeit, auch die Rechte von Kindern in unserem Grundgesetz zu verankern. Nur so lässt sich garantieren, dass unsere Gesetze und Rechtsanwendungen auch im Einklang mit der Kinderrechtskonvention stehen. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz festgeschrieben sind, dann sind Kinder endlich auch wahrhaftig Träger ihrer eigenen Rechte. Behörden und Gerichte müssen sie dann auch entsprechend behandeln. Die Rechte derer, denen die Zukunft gehört, gehören deshalb in unsere Verfassung.“

Dennis Maelzer:

„Wir wollen Kinder stark machen. Dazu gehört auch, dass wir ihnen das dafür nötige Selbstbewusstsein mitgeben. Die Festschreibung von Kinderrechten kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Aktuell werden Kinder in der Rechtsprechung nur als ‚Regelungsgegenstand‘ behandelt. Das muss und wird hoffentlich bald ein Ende haben. Der Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, der bis Ende 2019 vorgelegt werden soll, wird daher sehnlichst erwartet.

Die Fürsorgepflicht und Verantwortung der Eltern gegenüber ihrem Kind sind in der Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz können Eltern die Rechte ihrer Kinder bei staatlichen Institutionen besser einfordern und durchsetzen. Wir wollen starke Familien – also fangen wir bei den Kinderrechten an.“