Nach Absprache mit der Landesregierung sollen Karnevalsvereine in NRW Veranstaltungen im Innenraum vor dem Hintergrund der Entwicklung der Pandemie freiwillig absagen. An den Entschädigungszahlungen für die Ausfälle gibt es erste Kritik. Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Wenn Karnevalsveranstaltungen im Innenraum in den kommenden Wochen abgesagt werden, ist das traurig für alle Jecken. Doch zur Eindämmung der Corona-Welle ist das der richtige Weg. Auf keinen Fall darf es das Land aber zulassen, dass die Karnevalsvereine unter der finanziellen Last von Absagen zusammenbrechen. Wir stehen an der Seite des Brauchtums.

Dafür sind ausreichende finanzielle Hilfen notwendig. In der vergangenen Session hat die Landesregierung aus dem Sonderprogramm ,Heimat‘ bis zu 15.000 Euro je Verein zur Verfügung gestellt, um Pandemie-bedingte Absagen aufzufangen. Vom Frühjahr 2020 bis zum 30.6.2021 sind aus dem Sonderprogramm 1,5 Millionen Euro an verschiedene Vertreter des Brauchtums abgeflossen.

Inzwischen ist das Sonderprogramm ,Heimat‘ ausgelaufen. Jetzt verweist die Landesregierung auf das Programm ,Neustart miteinander‘. Bei diesem Programm des Landes können die Vereine in dieser Session maximal 5000 Euro bekommen. Ist die Absage geplanter Veranstaltungen etwa günstiger geworden? Beim Sonderprogramm ,Heimat‘ haben Vereine immer wieder auch mehr als 5000 Euro abgerufen. Diese Hilfe müssen wir wieder ermöglichen.

Wir müssen das aktuelle Förderprogramm anpassen und aufstocken. Das ist dringend notwendig, zumal jeder Verein bisher nur für eine Veranstaltung Hilfen beantragen kann. Oft organisiert ein Karnevalsverein aber mehrere Veranstaltungen wie Biwak, Seniorennachmittag und Sitzungen. Die Landesregierung wälzt offenbar schon wieder Verantwortung und finanzielle Risiken ab auf ehrenamtlich organisierte Vereine und im Ehrenamt verantwortliche Personen. Das sorgt für Unsicherheit.

Auf die Wirtschaftlichkeitshilfe des Bundes zu verweisen, ist dabei zu wenig. Das Land muss selbst zur auskömmlichen Unterstützung der Vereine tätig werden. Denn oft sind Karnevalsvereine für die Wirtschaftlichkeitshilfe des Bundes nicht antragsberechtigt. Wir treten ein für ausreichende und zuverlässige Hilfen, die die Existenz unserer Vereine sichern. Das gilt für den Karneval genau wie für andere ehrenamtliche Vereine, die aus Verantwortungsbewusstsein Veranstaltungen absagen. Sie dürfen nicht im Stich gelassen werden.“