In der 20. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III haben Bedienstete des Landesamts für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) und Angestellte der Deutschen Telekom Healthcare and Solutions GmbH (DTHS) ausgesagt. 

Mitarbeiter der DTHS haben das LZPD bei seinen Ermittlung zum Thema Datenveränderungen im Fall von Amad A. unterstützt. Nach den Aussagen der Zeugen würde es keine Zweifel daran geben, dass die fälschliche Verhaftung von Amad A. am 06.07.2018 mit einer regelwidrigen Datensatzzusammenführung durch die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein am 04.07.2018 zusammenhängt. Bisher immer noch ohne erkennbaren Sachgrund soll der Datensatz des Syrers Amad A. mit dem des Schwarzafrikaners Amedy G. verschmolzen worden sein.

Erst auf Nachfrage hat das Innenministerium dem Ausschuss im Vorfeld der Sitzung E-Mails zwischen dem LZPD-NRW und der DTHS herausgegeben, welche die Rolle des LZPD nochmals in besonderer Weise beleuchten. Sie stammen aus dem Zeitraum vom 27.03.2019 – 02.05.2019 und wurden dem Ausschuss erst am 24.04.2020 übermittelt.

Die E-Mails zeigen mitunter, dass die sog. Verbundsverfahrenskontrolle beim LZPD (die Stelle, welche für die Fehlerbehebung im polizeilichen Datensystem ViVA zuständig ist), die fälschliche Datensatzzusammenführung noch während der Haft von Amad A. erkannt und behoben hat – aber keinen Anlass sah, daraufhin seine Inhaftierung zu hinterfragen.

Dazu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher der SPD-Fraktion im PUA III:

„Innenminister Reul hat dem Ausschuss monatelang wichtige Aktenbestandteile zur Rolle der beim LZPD ansässigen Verbundsverfahrenskontrolle vorenthalten. Das ist inakzeptabel und dem Ziel des Ausschusses nicht dienlich, den Fall zügig aufzuklären und ein Datenchaos wie im Fall von Amad A. in Zukunft zu vermeiden.“