26. Juni 2018
Individualverfassungsbeschwerde darf nicht von einfachen Mehrheiten abhängen
Die besondere Bedeutung der Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde für jedermann muss durch eine Verfassungsänderung festgeschrieben werden. Die Anhörung zur Einführung einer einfachgesetzlichen Individualverfassungsbeschwerde im nordrhein-westfälischen Landtag hat nun ergeben, dass die Sachverständigen sich für die Festschreibung der Individualverfassungsbeschwerde in der Landesverfassung aussprechen.
Neben der Möglichkeit für jedermann, Verfassungsbeschwerde zu erheben, wurde von den Sachverständigen auch angeregt, die Kommunalverfassungsbeschwerde verfassungs-rechtlich zu verankern. Beide Anliegen unterstützt die SPD-Fraktion ausdrücklich. Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, erklärt dazu:
„Der besonderen Bedeutung der Individualverfassungsbeschwerde wird ein einfaches Gesetz nicht gerecht. Vielmehr muss durch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament deutlich werden, dass die Individualverfassungsbeschwerde dauerhaft festgeschrieben werden muss. Wir laden alle demokratischen Fraktionen ein, sich unserer Initiative anzuschließen.“

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