Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Dennis Maelzer, familienpolitischer der SPD-Fraktion zur aktuellen Situation der Flüchtlingspaten in NRW erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
„Flüchtlingshelfer, die eine Patenschaft für syrische Flüchtlinge aufgenommen haben, werden nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Frühjahr deutlich länger in die Pflicht genommen, als erwartet. Auch nach einer Anerkennung besteht die Zahlungsverpflichtung weiter. Das bringt Flüchtlingspaten in finanzielle Bedrängnis, da rasch Kosten von mehr als 20.000 Euro entstehen, die vorher nicht abzusehen waren.
Die Antwort von Landesminister Joachim Stamp auf die Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Christian Dahm und Dennis Maelzer ist enttäuschend. Die Landesregierung ist in der Pflicht, den betroffenen Flüchtlingspaten zu helfen – stattdessen sieht sie keine Handlungsnotwendigkeit.
Noch im September hat Landesminister Joachim Stamp einen Brief an das Bundessozialministerium geschrieben und selbst davon gesprochen, dass es sich hierbei um „ein handfestes und in einzelnen Fällen gar existenzbedrohendes Problem“ für Flüchtlingspaten handelt. Jetzt will er davon nichts mehr wissen. Stattdessen antwortet er: „Finanziell in Not geratene, die Verpflichtungserklärungen abgegeben haben, sind bereits durch die geltende Rechtsordnung geschützt.“
Entweder Herr Stamp hat vor einigen Wochen unzulässig dramatisiert oder er kannte die Rechtslage nicht. Beides ist für einen Minister unglücklich. Es hat eher den Anschein, als wolle sich der Minister aus der Verantwortung nehmen. Wenn Herr Stamp nun behauptet, es gäbe ein landesweit einheitliches Verwaltungsverfahren, dann widerspricht er sich in seiner Antwort selbst. Nur zwei Sätze später schreibt er, es sei eine Ermessensentscheidung der erstattungsberechtigten Stelle, ob sie Zahlungserleichterungen gewähren.
Doch die Realität sieht anders aus. Bereits heute machen einige Kommunen von ihren Rückforderungen keinen Gebrauch, andere Kommunen beauftragen Inkassobüros, um die Forderungen einzutreiben. Dabei kommen schnell Summen zusammen, die sämtliche Rücklagen der Alterssicherung aufzehren.
Den Flüchtlingspaten muss geholfen werden und nicht Verantwortung weiter geschoben oder Probleme in Abrede gestellt werden. Wir werden jetzt diese Fragen zum Thema im Integrationsausschuss und im Ausschuss für Heimat und Kommunales machen, um dort Antworten im Sinne der Betroffenen einzufordern.