Anlässlich des heutigen (21.03.2019) Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu den Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe von kommunalen Rettungsdienst-leistungen erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Heute ist ein guter Tag für die Kommunen, die Freie Wohlfahrtspflege und die kommunalen Rettungsdienste. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe nicht für Rettungsdienstleistungen gelten. Der Transport von Patientinnen und Patienten im Notfall durch gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen bleibt damit möglich. Das Urteil bestätigt die Vergabepraxis von Rettungs-diensten ohne EU-weite Ausschreibung und hält das Verfahren grundsätzlich für zulässig. Das Urteil wird eine Signalwirkung für ganz Deutschland haben, denn es schafft endlich Klarheit. Viele Kommunen waren bislang unsicher, wie die Rettungsdienste rechtlich korrekt vergeben werden müssen. Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird deutlich mehr Rechtssicherheit geschaffen und der den gemeinnützige Rettungsdienst gestärkt!“

Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof hat über einen lange andauernden Solinger Rechtsstreit: Die Stadt wollte 2016 die kommunalen Rettungsdienstleistungen für die Dauer von fünf Jahren neu vergeben. Private Anbieter waren nicht zum Verfahren zugelassen. Es wurden nur vier Hilfsorganisationen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Den Zuschlag erhielten schließlich das Deutsche Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund. Dagegen zog jedoch der private Rettungsdienstleister Falck mit Sitz in Hamburg vor Gericht. Aus Sicht dieser Unternehmens-gruppe hätte nämlich die Vergabe in einem EU-weiten öffentlichen Verfahren durchgeführt werden müssen.