Vor acht Monaten hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA)  „Kindesmissbrauch“ am 15.03.2022 einen Zwischenbericht mit insgesamt 59 Schlussfolgerungen verabschiedet. Die Schlussfolgerungen sehen unter anderem vor, dass die Landesregierung und das Parlament Maßnahmen ergreifen, um Kinder in NRW vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Hierzu zählen auch  Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendämter, um die akute Kindeswohlgefährdung besser erkennen und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ergreifen zu können. Außerdem geht es auch um Maßnahmen zur Begleitung, Unterstützung und Stärkung von Opfern sexueller Gewalt.

Die SPD-Fraktion möchte nun in einer Großen Anfrage von der Landesregierung wissen, wie der Umsetzungsstand der Schlussfolgerungen des Zwischenberichts des PUA „Kindesmissbrauch“ ist. Hierzu erklärt Andreas Bialas, Sprecher der SPD-Fraktion im PUA „Kindesmissbrauch“:

„Was in Lügde passierte, schockiert dauerhaft. Was in Lügde passierte, wiederholt sich, wenn wir nicht versuchen, besser und umfassender den Missbrauch zu bekämpfen. Das ist unser aller Auftrag. Deshalb wollen wir mittels einer Großen Anfrage an die Landesregierung wissen: Was ist seit den Ereignissen in Lügde geschehen, um Kinder in NRW besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen?

Die Untersuchungen des PUA ‚Kindesmissbrauch‘ haben deutlich gezeigt, dass Kinderschutz nur mit einem konsequenten und schnellen Handeln und möglichst umfassenden gegenseitigen Informationen gelingen kann. Mit den Schlussfolgerungen des Zwischenberichts liegt ein Meilenstein auf dem Weg zu einer ebenen- und ressortübergreifenden Kinderschutzpolitik in NRW vor. Umso wichtiger ist es, dass die einstimmig formulierten Forderungen zur Stärkung des Kindeschutzes in NRW konsequent umgesetzt werden.

Die Antworten auf unsere Große Anfrage sollen die weitere Aufklärungsarbeit des PUA ‚Kindesmissbrauch‘, die Arbeit der Kinderschutzkommission und die Weiterentwicklung des Kinderschutzgesetzes ergänzen. Darüber hinaus greift die Große Anfrage die Diskussionen der Kinderschutzkommission nach einem Unabhängigen Beauftragten auf. Auch die Verzahnung und verbindliche Gestaltung von Maßnahmen wird aufgegriffen, um einen Ausblick auf eine ressortübergreifende Arbeit im Kinderschutz zu geben.“