Im Falle des 2016 beim Christopher Street Day (CSD) in Köln von Polizeibeamten niedergeschlagenen Sven W. ist es zu einem Vergleich gekommen. Sven W., der die Landesregierung nach seinem Freispruch auf Schmerzensgeld verklagt hatte, bekommt 15.000 Euro. Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Ich bin erleichtert, dass dieses unrühmliche Kapitel endlich abgeschlossen ist. Es war gut, dass wir im Landtag diesen Fall immer wieder auf die Tagesordnung gehoben haben. Denn nur so kam Bewegung in den Zivilprozess, bei dem der Anwalt des Landes anfänglich jede Forderung ablehnte. Der Anwalt argumentierte – für mich weiterhin verstörend –, das Opfer solle keine Entschädigung erhalten, Sven W. sei ja schließlich freigesprochen worden.

Am Ende bleibt die Frage im Raum, welche Lehren die Polizei für ihre künftige Arbeit aus diesem Fall ziehen wird. Wichtig ist, dass die Polizistinnen und Polizisten regelmäßig für den besonderen Schutz von Minderheiten sensibilisiert werden. Bereits bei der Ausbildung muss das Thema in den Mittelpunkt gestellt werden. Unberechtigte Gewalt gegenüber Homosexuellen und homophobe Sprüche durch Polizisten dürfen sich nie wiederholen, gerade nicht bei Einsätzen rund um einen CSD, wie etwa am kommenden Wochenende in Köln.“