Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, nach dem die Räumung des Hambacher Forsts durch die NRW-Landesregierung im Jahr 2018 rechtswidrig gewesen sein soll, erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Urteil bestätigt unsere damalige Bewertung und macht einmal mehr deutlich, dass der Brandschutz als Räumungsgrund nur vorgeschoben war. Bauministerin Scharrenbach hat sich damals dafür das Baurecht geradezu zurechtgebogen.

Was das Gericht heute urteilte, ist zudem eine Feststellung dessen, was Ministerpräsident Armin Laschet in einem unveröffentlichten Video längst selbst zugegeben hat: nämlich dass er einen Vorwand gebraucht hat, um die Räumung veranlassen zu können. Das war nicht clever, sondern rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht heute urteilte. 

Auch wenn der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist: Diese Landesregierung hat versucht, uns zum Narren zu halten. Aber nicht nur uns. Auch tausende Polizistinnen und Polizisten wurden für eine rechtswidrige Handlung dieser Landesregierung wider besseres Wissen in den größten Polizeieinsatz des Landes geschickt. Polizeibeamte, die sich haben beschimpfen, bepöbeln und bewerfen lassen müssen. Das war kein verantwortungsvolles Handeln für unsere demokratische Polizei.“