Im Ausschuss für Heimat und Kommunales stand heute die letzte Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung über die Bestimmung von zeitlichen Grenzen für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich im Land Nordrhein-Westfalen auf der Tagesordnung. Die schwarz-grüne Koalition will in der kommenden Plenarwoche die erst im April 2022 eingeführte Regelung ersatzlos streichen, nach der die Kommunen grundsätzlich für die Gebührenrechnung an betroffene Hausbesitzer höchstens 25 Jahre nach Baubeginn Zeit haben. Dazu erklärt Justus Moor, Sprecher für Heimat und Kommunales der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die 25-Jahres-Frist nach Baubeginn einer Straße zu streichen ist falsch. Wir befürchten, dass sie für NRW-Straßen in einem fünfstelligen Bereich zur Anwendung kommen wird. Dieser schwarz-grüne Griff in die Portmonees der Anwohnerinnen und Anwohner überrascht und verärgert die Menschen zugleich, da die demokratischen Fraktionen im Landtag erst im April 2022 die Verjährungsfrist einstimmig beschlossen hatten. Eine Lösung, die in weiten Teilen den Vorschlägen der SPD-Landtagsfraktion entsprach. Diese Rolle rückwärts von CDU-Kommunalministerin Scharrenbach ist für die Betroffenen aber nicht nur ein finanzielles Ärgernis. Eine rückwirkende Abschaffung einer Verjährung wie sie Schwarz-Grün plant, schädigt auch das Vertrauen der Menschen in unseren Staat. Sie fühlen sich zu Recht an der Nase herumgeführt.“




Justus Moor

Sprecher für Heimat und Kommunales




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