Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) „Hackerangriff“ hat heute seine Arbeit mit der Vernehmung von zwei Oberstaatsanwälten fortgesetzt. Dazu erklärt Andreas Bialas, Obmann der SPD-Landtagsfraktion im PUA:
„Die Befragung hat heute klar belegt: Den Oberstaatsanwälten war sehr schnell klar, dass es keinen Hackerangriff auf die Staatsministerin a. D. Christina Schulze Föcking gegeben hat. Weil diese das aber nicht wahr haben wollte, wurde mit großem Aufwand und Einsatz von Steuergeldern weiterermittelt. Die Öffentlichkeit wurde im falschen Glauben gelassen, es habe einen Hackerangriff gegeben. Dafür wurde die Justiz missbraucht.
Beide Oberstaatsanwälte haben bestätigt, dass Justizminister Biesenbach während der Ermittlungen des angerufenen Oberstaatsanwalts – in einem herausgehobenen Ermittlungsverfahren – genau zu dem Zeitpunkt vor Ort angerufen hat, als der ermittelnde Staatsanwalt der Familie Schulze Föcking mitteilte, dass sich der Anfangsverdacht einer Straftat nicht bestätigt hat, um sich über den Stand des Verfahrens zu erkundigen. Das ist nicht nur ,unkonventionell‘, wie ein Zeuge meinte, sondern ein besonderer Vorgang und ein grober Verstoß gegen alle Regeln – zumal der Sachstand der Ermittlungen dem Justizminister in schriftlicher Form nur wenige Stunden vorher mitgeteilt wurde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste dem ermittelnden Oberstaatsanwalt klar sein, dass er unter besonderer Beobachtung des Justizministers stand.
Zusätzlich gab es ein massives Beharren der gesamten Familie Schulze Föcking gegen die technischen Erkenntnisse und glaubwürdige Hypothese der Fachleute. Scheinbar „drehte man deswegen noch eine weitere Runde“ und stellte nicht, wie beabsichtigt, das Verfahren ein.
Der Verdacht steht weiter im Raum: Auf das Ermittlungsverfahren wurde politisch Einfluss genommen, um mit einer Opfergeschichte eine politisch angeschlagene Ministerin zu retten.“