Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute ein Urteil zum islamischen Religionsunterricht gefällt. Dazu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Der islamische Religionsunterricht ist für die in Nordrhein-Westfalen lebenden muslimischen Schülerinnen und Schüler ein  wichtiges und die Schulen bereicherndes  Angebot. Für uns stellt der  Beirat für den islamischen Religionsunterricht ein ausgewogenes Modell zur Regelung des Unterrichts dar.

Wir wünschen uns einen Ausbau des Angebots, unter der Voraussetzung, dass die Lehrerinnen und Lehrer unter staatlicher Aufsicht in Deutschland ausgebildet werden und der Islamische Religionsunterricht einheitlich erteilt wird. Die Landesregierung ist nun am Zug, eine Regelung über die bisherige Laufzeit hinaus mit den beteiligten Verbänden zu entwickeln.“