Zur heutigen Stellungnahme des Landesrechnungshofs zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2022 und zum Sondervermögen „Krisenbewältigung“ erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In unmissverständlicher Deutlichkeit hat der Landesrechnungshof erneut die Verfassungswidrigkeit des zweiten Nachtragshaushalts von Schwarz-Grün moniert. Innerhalb von zwei Wochen hat die NRW-Landesregierung nun zum zweiten Mal eine Verfassungsbruchlandung hingelegt. Sie offenbart damit einen eklatanten Mangel an Regierungsfähigkeit. Ein verfassungsgemäßer Haushalt scheint in weite Ferne gerückt zu sein. So kann und darf der Nachtragshaushalt kommende Woche jedenfalls nicht beschlossen werden. Das wäre dann ein Verfassungsbruch mit Ansage.

Darunter leiden müssen die Menschen und die Wirtschaft in NRW, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind. Monatelang hat die Landesregierung so getan, als ginge sie die Energiekrise gar nichts an, als sei das allein ein Problem des Bundes. Die von der Koalition in zwei Tagen durch das Parlament gepeitschte Erklärung der Notsituation entspricht – auch nach Auffassung des Landesrechnungshofes – nicht den verfassungsrechtlichen Ansprüchen. Alle Warnungen der Opposition wurden übergangen. Damit gefährden CDU und Grüne in seltener Ignoranz die dringend notwendigen Hilfen für die Menschen in NRW.

Verbunden mit ihrer chaotischen Haushaltspolitik ist die Regierungskoalition jetzt dafür verantwortlich, dass es immer noch kein konkretes Unterstützungspaket in Nordrhein-Westfalen gibt. Denn genau an dieser Konkretheit und Zielgerichtetheit mangelt es den schwarz-grünen Gesetzen.

Ministerpräsident Wüst muss endlich Verantwortung übernehmen, seine Fehler eingestehen und einen rechtlich einwandfreien Haushalt vorlegen, um das derzeitige finanzpolitische Chaos zu beenden.“