Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch behinderte Menschen in Vollbetreuung und Psychiatriepatienten an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können. Dazu sagt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Bundesverfassungsgericht hat Klarheit für die Menschen mit Behinderung geschaffen. Alle Menschen dürfen an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Für die die Demokratie in Deutschland und in Europa ist es eine gute Nachricht! Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft gegangen. Das Urteil ermöglicht es, dass mehr als 80.000 deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die unter Vollbetreuung stehen, bei der Wahl zum Europäischen Parlament mit entscheiden dürfen. Damit werden die Rechte der Menschen mit Behinderung und ihre politischen Beteiligungsmöglichkeiten weiter gestärkt.“

Hintergrund:
Seit Jahren wird darüber diskutiert, die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung unter Vollbetreuung aufzuheben. Die vormalige rot-grüne Landesregierung hat im Jahr 2017 den Wahlausschluss für Landtags- und Kommunalwahlen abgeschafft. Damit war NRW das erste Land, das diese Entscheidung getroffen hat. Insofern bestätigt das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vorreiterrolle von NRW bei der Gestaltung eines inklusiven Wahlrechts.