Nach der heutigen Befassung des Hauptausschusses erhält die Alevitische Gemeinde Deutschlands mit Sitz in Köln die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seit ihrer Gründung im Jahr 1989 gehören ihr bundesweit 160 Mitgliedsgemeinden und rund 24.000 Mitglieder an. Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW im Hauptausschuss:

„Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Alevitische Gemeinde in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen, die wir nur begrüßen können. Sie bietet ihr die Möglichkeit, neben der bereits bestehenden Anerkennung als Religionsgemeinschaft auch weitere Rechte ausüben zu können. Ihre Ziele, also unter anderem die Integration und Partizipation ihrer Mitglieder in der deutschen Gesellschaft und die Erteilung eines eigenen Religionsunterrichts, sind von unschätzbarem Wert. Bereits 2008 wurde der alevitische Religionsunterricht an Grundschulen in NRW eingeführt, welcher 2012 auf die weiterführenden Schulen ausgeweitet wurde.

Neben der Bedeutung für die Alevitische Gemeinde ist der heutige Schritt auch ein Signal an alle anderen Religionsgemeinschaften. Voraussetzungen für die Anerkennung sind beispielsweise, dass die Religionsgemeinschaft generationsübergreifend besteht und zur Ausübung der ihr mit der Verleihung übertragenen Rechte in der Lage ist, sofern sie die Regeln unseres freiheitlichen Rechtsstaats achtet und auf dem Boden des Grundgesetzes steht.“