Am heutigen Freitag, 08.10.2021, hat sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“ (PUA V) im Landtag von NRW konstituiert. Seine Aufgabe wird es sein aufzuklären, wie es zu dem tragischen Tod von 49 Menschen, dem traumatisierenden Verlust von Haus und Hof und der dramatischen Zerstörung der Infrastruktur im Juli 2021 kommen konnte. Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, Obmann der SPD-Fraktion im PUA V:

„Uns stehen bis Mai 2022 nur wenige Monate für unsere Untersuchungsarbeit zur Verfügung. Deshalb dürfen wir keine Zeit verlieren und müssen sofort mit der Arbeit beginnen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns schnelle Antworten. Dieser PUA ist auch ihr Untersuchungsausschuss.

Zusammen mit der Fraktion der Grünen haben wir bereits heute in der konstituierenden Sitzung 13 Beweisanträge gestellt. Gleich zu Beginn möchten wir drei renommierte, fachlich unangefochtene Sachverständige aus dem Bereich der Meteorologie, des Europäischen Hochwasserwarnsystems (EFAS) und des Katastrophenschutzes hören. Dabei geht es um die zentrale Frage der Vorhersehbarkeit: Zu welchem Zeitpunkt hätten die zuständigen Behörden über das drohende Unwetter und seine möglichen Auswirkungen informiert sein und entsprechende Vorkehrungen treffen müssen?

In diesem Zusammenhang sollen anschließend die politischen Entscheidungsträger als Zeugen geladen werden. Neben Ministerpräsident Armin Laschet sollen auch der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, sowie die Landesminister*innen Herbert Reul, Ursula Heinen-Esser, Ina Scharrenbach und Hendrik Wüst vor dem PUA aussagen. Hier geht es insbesondere darum, die Ursachen dafür aufzuklären, warum die Landesregierung nicht den Krisenstab des Landes aktiviert und sie die Menschen in unserem Land nicht vor der drohenden Gefahr beschützt hat. 

Noch vor den Herbstferien sollen daher die beteiligten Landesministerien mit ihren Unterbehörden, die beteiligten Wasser- und Talsperrenverbände sowie die Bundesstellen wie zum Beispiel der Deutsche Wetterdienst, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und die Bundeswehr die entsprechenden Aktenanforderungen des Untersuchungsausschusses erhalten.

Wir wollen, dass sie die Akten binnen 14 Tagen vorlegen – falls nicht anders möglich mindestens in Teillieferungen. Das ist auch zumutbar, da es sich in diesem Fall um Akten über einen Zeitraum von nur zwei Monaten handelt. Dabei müssen alle Beteiligten wissen: Jede Verzögerung behindert die Aufklärungsarbeit und wird unsererseits zu kritischen Nachfragen führen. Schon in anderen Ausschüssen hat notfalls auf unsere Klage hin der Verfassungsgerichtshof die Parlamentsrechte in diesem Bereich gestärkt und durchgesetzt.

Der Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit heute aufgenommen. Jetzt muss die Landesregierung liefern!“