Der Landtag NRW hat heute mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen ein neues Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, um dieses heftig kritisierte Gesetz zu stoppen, wurde abgelehnt.  Hierzu erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Eine Petition von 20.000 Bürgerinnen und Bürgern, heftige Kritik in der Sachverständigenanhörung des Landtags und Entsetzen in der Fachwelt haben die Landesregierung nicht aufgehalten. Schwarz-Gelb hat ein neues Denkmalschutzgesetz durch das Parlament gepeitscht, in einem Verfahren, das dem Verfassungsrang des Denkmalschutzes in NRW in keiner Weise gerecht wird. Für den Schutz unseres kulturellen Erbes ist das ein schlechter Tag. Denn dieses Gesetz weist erhebliche Mängel auf.

Auf Kritik aus der Fachwelt hat Schwarz-Gelb nicht reagiert. So steht ein Gesetz, das ungeeignet ist, um den Denkmalschutz in NRW zu gewährleisten. Die Landesregierung begründet das Gesetz mit Belangen des Klimaschutzes und der Barrierefreiheit im Denkmalschutz. Diese Aspekte werden bereits in der bestehenden Rechtslage ausreichend berücksichtigt. Ebenso falsch ist die Argumentation der Landesregierung, dass viele Denkmäler nicht genutzt würden. Die allermeisten Denkmäler befinden sich in Nutzung und stehen nicht leer.

Letztlich ist das neue Gesetz auch eine Schwächung der Expertise im Denkmalschutz. Es nimmt den Fachbehörden Einfluss. Stattdessen bekommen Kommunen mehr Aufgaben. Diese können gerade kleinere Gemeinden personell und fachlich überfordern. Sie haben nicht die Kapazitäten, um die Aufgaben im Sinne eines hochwertigen Denkmalschutzes zu gewährleisten. Häufig gibt es nur Stellenanteile für die Belange des Denkmalschutzes. Eine solche Überlastung mit Ansage kann nicht gut gehen.“