Die Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss am 29. Januar 2019 festgestellt. Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung durften bisher bei Bundestagswahlen nicht wählen. Mit dieser Diskriminierung ist jetzt Schluss. Es freut mich sehr, dass nun wirklich alle erwachsenen deutschen Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Das ist ein großartiger Erfolg für Menschen mit Behinderung und für unsere Demokratie. Jetzt müssen umgehend die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die betroffenen Menschen schon bei der Europawahl mit abstimmen können und der Bund dem guten Vorbild aus Nordrhein-Westfalen folgt. Hier hat die SPD bereits im Jahr 2016 dafür gesorgt, dass in NRW als erstem Bundesland alle Menschen mit Behinderung wählen dürfen.“