De Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben ein Eckpunktepapier "Paritätsgesetz" verabschiedet. Dies haben die Sprecherinnen für Frauenpolitik, Anja Butschkau (SPD) und Josefine Paul (GRÜNE) am heutigen Freitag, 22. März, im Landtag NRW vorgestellt.
Geschlechterparitätische Repräsentanz in der Politik umsetzen!
Wahlchancen von Frauen gewährleisten und strukturelle Benachteiligung beseitigen
Ausgangslage
100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in politischen Ämtern und Mandaten auf allen politischen Ebenen in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert. Erreichte der Frauenanteil im Jahr 2000 im nordrhein-westfälischen Landesparlament mit 34,84 Prozent seinen bisherigen Höhepunkt, beträgt der Anteil weiblicher Abgeordneter aktuell lediglich 27,1 Prozent. Auch im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode ist der Frauenanteil rückläufig.
Die traurige Bilanz: Auch 100 Jahre nachdem Frauen erstmals wählen und gewählt werden durften, hatten sie weder in einem Landesparlament, noch im Deutschen Bundestag annähernd die Hälfte der politischen Mandate inne. Der Frauenanteil in der Bevölkerung beträgt 51 Prozent, in politischen Repräsentationsgremien liegt er meist bei nur etwa einem Drittel oder sogar darunter. Ein desaströses Ergebnis. Die Forderung nach paritätischer Repräsentation auf allen politischen Ebenen ist daher noch lange nicht erfüllt und damit nach wie vor aktuell.
Regelungsbedürfnis
Das Grundgesetz konkretisiert in Art. 3 Abs. 2 den allgemeinen Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter, indem hier ein klarer Handlungsauftrag formuliert wird: Der Staat ist verpflichtet die "tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu gewährleisten und auf die "Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen muss auch in politischen Repräsentationsgremien gewährleistet sein. Der geringe Anteil weiblicher Abgeordneter im nordrhein-westfälischen Landtag zeigt auch für die Umsetzung der tatsächlichen politischen Gleichberechtigung von Frauen in NRW noch erheblichen Nachholbedarf. Ein gutes Beispiel für einen Weg hin zu gleichberechtigter Teilhabe bietet der Landtag Brandenburg: Er hat am 31.01.2019 das erste Paritätsgesetz in Deutschland beschlossen, das als Meilenstein in der Geschichte der Gleichstellung der Geschlechter bezeichnet werden kann. Obwohl der Frauenanteil unter den Abgeordneten bereits heute um mehr als zehn Prozent höher liegt als der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Landtag NRW, hat der Landtag in Brandenburg  beschlossen, dass ab 2020 Parteien ihre Landeslisten geschlechterparitätisch besetzt aufstellen müssen.

Lösungsansätze
Geschlechterparitätische Listen:
Der Blick über den Tellerrand verdeutlicht, dass andere europäische Länder mit gesetzlich verankerten Quote, Erfolge in puncto Gleichstellung erzielen konnten. So trat 2001 in Frankreich das Parité-Gesetz in Kraft. Es regelt die geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten.
Dass die Frauenquote wirkt, zeigen die bereits erprobten quotierten Wahllisten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Um echte gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen zu gewährleisten, sind alle Parteien gefordert ihre Landeslisten paritätisch zu besetzen. Das würde Frauen einen ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechenden Einfluss auf politische Gestaltung ermöglichen.
Die Landtagsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden in einem gemeinsamen Prozess mit Expertinnen und Experten die Frage einer gesetzlichen Ausgestaltung der geschlechtergerechten Repräsentanz in der Politik untersuchen. Unter anderem wird in einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung geprüft, inwieweit per Gesetz festgelegt werden kann, dass die Wahllisten aller Parteien, die an der Wahl teilnehmen wollen, durch alternierende Listung paritätisch besetzt werden können. Durch die vorgeschlagene Regelung wird keine Person von der Möglichkeit ausgeschlossen, für ein Landtagsmandat auf einer Landesliste zu kandidieren. Lediglich die Option auf jedem Listenplatz zu kandidieren, wird durch die Pflicht zur geschlechterquotierten Listenaufstellung eingeschränkt.
Mit einem Gesetzentwurf könnte durch eine Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag Nordrhein-Westfalen ein paritätisches Wahlvorschlagsverfahren für die Landtagswahlen geschaffen werden.