Zur heutigen Plenardebatte über den von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag zur Dienstausstattung von Lehrerinnen und Lehrern erklärt Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit Januar 2018 liegt eine Dienstanweisung des Schulministeriums für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule vor. In Verbindung mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung zwingt sie Lehrerinnen und Lehrer zur Unterzeichnung eines Genehmigungsvordrucks, falls sie Schülerdaten an ihren Privatrechnern verarbeiten, und damit zur Übernahme etwaiger Haftungsansprüche. Damit macht sich die Mitte-Rechts Regierung einen schlanken Fuß: Die Verantwortung wird auf die Schulen und Lehrerinnen und Lehrer abgewälzt.

Bisher fehlt es an Lösungen für Lehrerinnen und Lehrer, die Daten entsprechend sicher zu verarbeiten. Stand heute verfügen Lehrerinnen und Lehrer weder über eine dienstliche Mailadresse noch haben sie die Möglichkeit sensible Schülerdaten sicher zu verarbeiten. Vorrangig ist für uns also die Frage nach einer Lösung der Datenübertragung und –Verarbeitung, sowie der Nutzung dienstlicher Mailadressen.

Hinzu kommt die Frage, wie das Land Lehrerinnen und Lehrer mit Dienstrechnern ausstatten kann und will, damit diese mit einem Gerät auch ihren beruflichen Anforderungen gerecht werden können. Dies kann nur in einem gemeinsamen Prozess der beteiligten Gruppen geschehen. Wir fordern die Mitte-Rechts-Regierung auf, diesen Weg zügig einzuschlagen.“