Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeitswelt und auf die Berufstätigen. Auch für zahlreiche Beamtinnen und Beamten führt der Kampf gegen die Pandemie zu einem erheblichen Maß an Mehrarbeit, zum Beispiel bei den Gesundheitsbehörden oder bei den kommunalen Ordnungsbehörden. Aufgebaute Überstunden verfallen jedoch nach aktuellem Recht nach einem Jahr. Um diesen bevorstehenden Verfall von Überstunden zu verhindern, bringt die SPD-Fraktion einen Eilantrag ins Plenum ein, der für verlängerte Abgeltungsmöglichkeiten sorgen soll. Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nur klatschen alleine reicht nicht. Die bisherigen Gespräche der Landesregierung zum öffentlichen Dienst mit dem DBB und dem DGB waren eine Desaster. Die Landesregierung darf die Frage, wie mit den Corona-Überstunden im öffentlichen Dienst umgegangen wird, nicht weiter auf die lange Bank schieben. Ansonsten drohen sie schlichtweg zu verfallen. Ein echter Vollzeit-Ministerpräsident würde die Sorgen seiner eigenen Beschäftigten ernst nehmen. Dafür ist Laschet aber schon auf dem Absprung nach Berlin. Wertschätzung für gute Arbeit sehen anders aus. 

Denn es zeigt sich, dass bei vielen Beamtinnen und Beamten der Übertragungszeitraum der Überstunden von einem Jahr nicht ausreicht, um die hohe Anzahl der Mehrarbeitsstunden abzugelten, die von Ihnen aufgrund der Corona-Epidemie geleistet wurden. Somit besteht jetzt die Gefahr, dass die geleisteten Überstunden ohne einen Ausgleich verfallen.

Der betroffene Personenkreis trägt durch seinen Einsatz dazu bei, dass die durch Corona verursachte schwere Krise bewältigt wird und dass wir alle hoffentlich in absehbarer Zeit wieder ein Leben unter normalen Umständen führen können. Es ist ein Gebot des Anstands und der Fairness, dass hier schnell Abhilfe geschaffen wird. Die Landesregierung ist hier in der Pflicht und darf sich nicht länger vor ihrer Verantwortung drücken.

Da zahlreichen Beamtinnen und Beamten der Verfall von Corona-Überstunden zum 30.06.2021 droht, muss die Landesregierung zügig handeln. Die Verjährung und der Verfall von Überstunden muss gestoppt werden. Wir fordern die Regierungsfraktionen daher auf, unserem Eilantrag morgen zuzustimmen.“

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Hintergrund:

Nach der aktuellen Rechtslage ist einer Beamtin oder einem Beamten für eine mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit eine entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Diese kann jedoch nur innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr abgegolten werden. Zudem können Beamtinnen und Beamte, bei denen die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, stattdessen für einen Zeitraum von längstens 480 Stunden im Jahr eine Mehrarbeitsvergütung erhalten. Derzeit zeigt sich jedoch, dass bei vielen Beamtinnen und Beamten sowohl der Übertragungszeitraum von einem Jahr als auch die alternativ für die Mehrheitsvergütung vorgesehene Begrenzung auf 480 Stunden nicht ausreichend sind, um die hohe Anzahl der Mehrarbeitsstunden abzugelten, die von Ihnen während der Corona-Epidemie geleistet wurden. Somit besteht die Gefahr, dass diese aufgrund eines zu engen Zeitkorridors nicht mehr abgebaut werden können und verfallen.