Zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Nordrhein-Westfalen erklären Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:

Michael Hübner: „Die SPD-Fraktion begrüßt den Grundgedanken der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in der Europäischen Union ab dem 25. Mai vereinheitlicht werden. Angesichts des Umfangs und der Komplexität der EU-DSGVO gibt es mit Blick auf deren Umsetzung aber auch große Verunsicherung – zum Beispiel bei kleinen und  mittleren Unternehmen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung des Datenschutzrechtes und Umsetzung der EU-DSGVO hat vor diesem Hintergrund keine Besserung gebracht, im Gegenteil: wie eine Anhörung am 19. April  gezeigt hat, besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf!

Die SPD-Fraktion erwartet von der Landesregierung, dass sie für Klarheit und Rechtssicherheit sorgt, das bisherige hohe Datenschutzniveau in Nordrhein-Westfalen beibehält und gleichzeitig sicherstellt, dass Datenschutz nicht zur Wachstumsbremse für NRW wird.“

Elisabeth Müller-Witt: „Uns ist wichtig, dass die Landesregierung ihre Spielräume in der nationalen Umsetzung nutzt, um gute und ausgewogene Regelungen zu finden. Unausgewogen ist unserer Meinung nach aber die Ausweitung der Videoüberwachung. Auch sehen wir erhebliche Probleme für die Anwendung in der Forschung. Hier wollen wir konkret nachbessern.“