Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat für die heutige (16.12.2020) Sitzung des Plenums beantragt, dass sich die Landesregierung beim Bund für die Wiederaufnahme des Kündigungsmoratoriums des Bundes einsetzt, wonach sichergestellt wird, dass wegen corona-bedingter Zahlungsrückstände keinem Mieter gekündigt werden darf. Dies soll vorerst bis zum 30. Juni 2021 gelten. Der Antrag wurde von der CDU- und der FDP-Fraktion abgelehnt. Hierzu erklärt Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Es geht darum, den Menschen in diesem Land auch in der Krise die Sicherheit zu geben: Wer zur Miete wohnt, muss keine Angst vor dem Verlust der Wohnung haben. Das Kündigungsmoratorium ist hierfür ein richtiges und wichtiges Instrument. Die Ablehnung unseres Antrags durch CDU und FDP ist bezeichnend. Die regierungstragenden Fraktionen haben mit sozialer Verantwortung für die Wohnraumversorgung der Bevölkerung offenkundig nichts zu tun. Damit bleiben die Interessen der mehr als 10 Millionen Menschen, die in Nordrhein-Westfalen zur Miete wohnen, auf der Strecke.

Die negativen Folgen der Corona-Pandemie belasten nicht nur die Wirtschaft, sondern auch hunderttausende von Menschen, die in Nordrhein-Westfalen von Einkommensverlusten infolge der Krise betroffen sind. Dabei wird die Bezahlung der eigenen Mietwohnung in einer beträchtlichen Zahl von Fällen zu einem ernsthaften Problem. Selbiges gilt auch für Gewerbetreibende, die durch die Krise enorme Einnahmeausfälle verzeichnen müssen. Aus diesem Grund wäre die Wiederaufnahme des Kündigungsmoratoriums sinnvoll gewesen, um den betroffenen Menschen zu helfen und Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten.

Die Ablehnung unseres Antrags beweist einmal mehr, dass diese Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP für soziale Kälte stehen und sich der Verantwortung für die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum nicht zuständig fühlen.“