Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 muss die Landesregierung bis 2025 die Grundsteuer überarbeiten. Inzwischen haben 15 Bundesländer entschieden, ob sie den Vorschlag der Bundesregierung aufgreifen oder einen Sonderweg gehen. Einzig NRW hat bislang noch keine Entscheidung getroffen. Hierzu erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Inzwischen sollte der Hilferuf bei der Landesregierung angekommen sein. Die Städte und Gemeinden machen vollkommen zurecht Druck auf die Landesregierung aus und wollen bei der Grundsteuer-Reform endlich Klarheit haben. Es geht für sie schließlich um eine der Haupteinnahmequellen. Es kann nicht sein, dass sich CDU und FDP hier offensichtlich nicht auf ein Modell einigen können und das Thema bis zur Landtagswahl im kommenden Jahr verschleppen wollen.

Seit Ende 2019 liegt das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes auf dem Tisch. Aus unserer Sicht sollte sich NRW diesem anschließen. Sollte die Landesregierung von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wollen, muss sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Tisch legen. Was auch immer die Landesregierung vorhat: Wir fordern sie auf, dem Parlament und damit auch den Städten und Gemeinden so schnell wie möglich darzulegen, wie sie die Reform umsetzen will. Das Land ist in der Pflicht.“