In seiner gestrigen Sitzung hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III) vier Zeugen verhört. Dabei waren die damalige Psychologin von Kleve sowie ein Kriminalhauptkommissar. Beide behaupten, dass sie trotz eindeutiger Hinweise die Unrechtshaft von Amad A. nicht bemerkt haben. Außerdem wurden der Vater und ein Bekannter von Amad A. verhört, der ihn durch schwierige Zeiten begleitet hat.

Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Sprecher im PUA III:

„Das Verhör der Klever Psychologin und des Kriminalhauptkommissars haben leider keine brauchbaren Erkenntnisse geliefert. Es bleibt nach wie vor verwunderlich, dass die Psychologin nichts gegen die Unrechtshaft unternommen hat, obwohl sie von ihm ausdrücklich um Hilfe gebeten wurde. Auch der Anstaltsleiter, der den Vermerk der Psychologin kannte, hat nicht eingegriffen. Dass der Kriminalhauptkommissar trotz Einstellung des gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens aus Mangeln an Beweisen nicht aussagen wollte, ist bedauerlich. Er hätte zur Aufklärung beitragen können. 

Betroffen machten die Schilderungen des Vaters und seines Begleiters aus der Zeit, als die Familie erstmals vom Tod von Amad A. erfuhr. Es bleibt ein unwürdiges Szenario, dass sich der Vater selbst um die Aufklärung des Verbleibs seines verstorbenen Sohnes kümmern musste. Nur durch seinen Besuch auf der Polizeiwache Geldern – gerade dem Ort, an dem Amad A. drei Monate zuvor unrechtmäßig verhaftet wurde – wurde ihm gegenüber der Tod seines Sohnes bestätigt. Dass er dann auch noch nach Krefeld verbracht und lange vernommen wurde, ist hochproblematisch.

Wir sind dankbar darüber, dass es Menschen im Umfeld der Familie gab, die sich um die Angehörigen gekümmert haben. Es waren Menschen, die sie getröstet, aufgefangen und betreut haben.“