11. Juli 2018
Der Rechtsstaat lässt sich nicht vorführen
Nach über 400 Verhandlungstagen hat das Oberlandesgericht München heute ein Urteil im Prozess gegen Beate Zschäpe gesprochen. Dazu erklären Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und ehemaliger Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU in NRW, und Andreas Kossiski, damals SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss:
„Das Urteil zeigt: Der Rechtsstaat lässt sich nicht vorführen. Nicht alle Fragen sind beantwortet – das ist auch nicht die Aufgabe eines Strafprozesses, der die Schuld aller Angeklagten klären soll.
Die Untersuchungsausschüsse des Bundestags und der Landtage sind der Ort, um Fehler der Sicherheitsbehörden zu untersuchen.
Im Verlauf der Arbeit des Untersuchungsausschusses NSU des Landtags Nordrhein-Westfalen wurden Ergebnisse erzielt für die zukünftige Arbeit der Behörden:
Die Weitergabe der Information zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Landesamt für Verfassungsschutz und der Polizei soll verbessert werden; neue Extremismusphänomene sollen besser in die tägliche Ermittlungsarbeit einfließen; es soll sensibler mit den Opfern umgegangen werden – etwa bei Spuren im Umfeld, die sich nicht bestätigen.
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt, aber nicht das Ende der Aufklärungsarbeit.“

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