Der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags führte heute eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der europäischen Datenschutz-regelungen in das nordrhein-westfälische Polizei- und Ordnungsrecht durch. Dabei wiesen die beteiligten Sachverständigen auf teilweise erhebliche Mängel hin, die bis zur möglichen Verfassungswidrigkeit einzelner Regelungen des Gesetzentwurfs reichen. Dazu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der vorliegende Gesetzentwurf wurde offenkundig mit „heißer Nadel“ gestrickt und weist deshalb erstaunliche handwerkliche Fehler auf. Es fängt bereits damit an, dass die eigentlich für den 06.05.2018 vorgesehene Umsetzungsfrist des europäischen Gesetzgebers nicht eingehalten wurde. Aber auch in inhaltlicher Sicht gibt es große Defizite. So wiesen die Sachverständigen auf die Intransparenz des Gesetzentwurfs hin. Teilweise weicht die Begründung des Gesetzentwurfs komplett von den geregelten Inhalten ab. Die Bestimmungen zur Datenübermittlung werden von den Experten sogar als verfassungswidrig eingestuft!  

Datenschutz ist ein wichtiges und sensibles Thema! Der vorliegende, unausgegorene Gesetzentwurf ist geeignet das Vertrauen der Bürger in die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten, sowie unserer Ordnungsbehörden ernsthaft zu beschädigen. Wir erwarten rechtssichere und handwerklich saubere gesetzliche Regelungen.“