Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat heute das Urteil zur Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen verkündet. Dazu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
 
„Wir bedauern sehr, dass der Verfassungsgerichtshof unser Gesetz nicht in der Form bestätigt hat, wie wir es uns gewünscht haben. Uns war bewusst, dass wir mit dem Versuch, die Sperrklausel direkt in die Landesverfassung aufzunehmen, verfassungsrechtliches Neuland betreten haben. Dass die Sperrklausel gerade für Stadträte und Kreistage nicht bestätigt wurde, ist höchst bedauerlich und schwer nachvollziehbar.
                                   
SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dieses Gesetz sorgfältig vorbereitet. Wir wollten nichts unversucht lassen, um die Funktionsfähigkeit unserer kommunalen Vertretungen weiterhin sicherzustellen. Das ist auch unser Verfassungsauftrag.
 
Seit Aufhebung der Sperrklausel im Jahr 1999 hat die Zersplitterung der Räte von Wahl zu Wahl zugenommen. Wir gehen davon aus, dass dies bei den nächsten Kommunalwahlen weiter zunehmen und damit die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Stadträte und Kreistage weiter beeinträchtigen wird.
Diese negative Entwicklung wird sich weiter fortsetzen.
 
Der Verfassungsgerichtshof hat leider unsere Auffassung nicht geteilt, die von versierten Verfassungsrechtlern, die wir zu Rate gezogen haben, bestätigt wurde.
 
Wir haben die Verfassungsänderung so früh vor den Kommunalwahlen des Jahres 2020 verabschiedet, damit eine verfassungsrechtliche Klärung deutlich vor den Kommunalwahlen erfolgen konnte.“