Anfang Juni 2017 beschlossen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat eine Aufstockung des vom Bund im Jahr 2015 eingerichteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds um weitere 3,5 Milliarden Euro. Für Nordrhein Westfalen ergibt das einen Anteil von rund 1,12 Milliarden Euro. Es ist beabsichtigt, diese zusätzlichen finanziellen Mittel zweckgebunden für die Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen einzusetzen.
Die Einzelheiten zur Durchführung sollen dabei in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt werden. Der entsprechende Entwurf dieser Vereinbarung wurde nunmehr vorgelegt. Daraus geht hervor, dass im Ergebnis höchstens 50 Prozent der Kommunen in einem Flächenland die zusätzlichen Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds erhalten dürfen.
Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
"Die in dem Entwurf vorgesehene Beschränkung ist sachlich nicht nachvollziehbar und würde einen Großteil der nordrhein-westfälischen Kommunen von den finanziellen Hilfen ausschließen. Leidtragende wären insbesondere zahlreiche Kommunen im ländlichen Raum, denen damit eine dringend erforderliche zusätzliche Unterstützung zur Sanierung ihrer in die Jahre gekommenen Schulen nicht zur Verfügung stehen würde. Nachbesserungen sind hier deshalb unabdingbar, damit bei der Verteilung der Mittel keine Schieflage zu Lasten der Regionen außerhalb der städtischen Ballungszentren entsteht.
Wir appellieren an die neue Landesregierung, sich nachdrücklich für eine gerechte und faire Verteilung der zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes einzusetzen und insbesondere Druck auf die CDU-Bundestagsfraktion auszuüben, die sich offenbar maßgeblich für die in dem aktuellen Entwurf vorgesehenen Beschränkungen stark gemacht hat.
Der Verteilungsschlüssel für finanzielle Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds orientiert sich in Nordrhein-Westfalen bisher an den Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz und gewährleistet damit sowohl eine ausgewogene Verteilung als auch ein höchstmögliches Maß an Rechtssicherheit.
Dies sollte auch der grundsätzliche Maßstab für die unseren Schulen zugutekommenden Hilfen aus der aktuellen Aufstockung des Fonds sein. Setzt man diesen Maßstab an, würden über 100 weitere Kommunen in Nordrhein-Westfalen von den Finanzhilfen profitieren.
Einen entsprechenden Antrag wird die SPD in der kommenden Woche in den nordrhein-westfälischen Landtag einbringen."