Der Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich jetzt mit der Dichtheitsprüfung für Abwasserkanäle befasst. Dazu erklärt André Stinka, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit 2013 gibt es in NRW eine bewährte Regelung, wie und wann in Wasserschutzgebieten  private  und gewerbliche  Abwasserkanälen zu prüfen sind. Mehrere Gerichtsurteile haben die Rechtmäßigkeit bestätigt. CDU und FDP wollen nun mit einer neuen Verordnung alles aufheben und schaffen so fahrlässig Unfrieden in den Städten und Gemeinden von NRW.

Diese Gefälligkeitsgeste gegenüber Interessensverbänden wie Haus und Grund geht zu Lasten und auf Kosten der Kommunen. Die kommunalen Spitzenverbände zeigen unmissverständlich auf, dass dieser Verordnungsentwurf zu mehr Kosten führt, die Bürokratie beschleunigt und zu einer Klagewelle führen wird. Die Kommunen haben derzeit und in Zukunft wichtigere Aufgaben zu erledigen, als sich mit Verwaltungsgerichtsverfahren zu beschäftigen. Die SPD hat gegen den Willen von CDU und FDP im Landtag eine Anhörung zu diesem Thema beantragt.“