Gestern wurde im nordrhein-westfälischen Landtag über den Entwurf des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags und das 17. Rundfunkänderungsgesetz debattiert. Dazu erklärt Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
"Der von öffentlich-rechtlichen und privaten Radioanbietern geprägte Hörfunkmarkt in Deutschland ist eine tragende Säule unserer Medienvielfalt. Den Zugang zu einem vielfältigen Angebot an Informationen zu sichern, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Dieser Aufgabe ist die Landesregierung mit den gestern verabschiedeten Änderungen des WDR- und Landesmediengesetzes nicht nachgekommen.
Wie wenig ambitioniert die Medienpolitik der schwarz-gelben Landesregierung ist, zeigte auch das Fernbleiben von Ministerpräsident und Medienminister Laschet – der erst nach Aufforderung der SPD-Fraktion und verspätet der Debatte beiwohnte.
Die von der Landesregierung vorgenommenen Änderungen des Landesmediengesetzes sind kleinmütig und geben keine Antworten darauf, wie das vielfältige Radiosystem aus öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern auch digital erhalten werden kann.
Mit den Änderungen des WDR-Gesetzes wird der Rundfunkrat in seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion geschwächt, um dem Intendanten mehr Rechte zu gewähren, was dieser in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf selbst ablehnte."
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