Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW hat heute die Zahlen zum Solarausbau in Nordrhein-Westfalen für 2022 präsentiert. Dazu erklärt André Stinka, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie:

„Wie bei der Windkraft haben CDU und Grüne auch bei der Solarenergie in ihrem Koalitionsvertrag viel versprochen und bisher wenig bis nichts gehalten. So sollte beispielsweise eine mehrstufige Solarpflicht für Gebäude zum Jahresbeginn 2023 in Kraft treten und sofort für alle neuen öffentlichen Liegenschaften gelten. Bisher gilt jedoch: nichts. Die zuständige CDU-Ministerin Scharrenbach hat bislang nicht einmal einen Entwurf zu Papier gebracht. Aus ihrem Hause dringen weder Sonne noch Energie nach außen. Der Widerspruch in der schwarz-grünen Koalition ist offenkundig: die einen kündigen ambitionierte Ziele an, die anderen blockieren sie im politischen Alltag.

Der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien darf aber nicht diesem Gezänk zum Opfer fallen. Nur ein deutlicher Quantensprung in dieser Wahlperiode kann die Energieversorgung, günstigere Energiepreise für Bürgerinnen und Bürger und den Industriestandort NRW sichern. Wir brauchen Solarenergie auf allen Dächern, auf denen das möglich ist. Wir erwarten von der Landesregierung, den eigenen Ankündigungen mit einem Entwurf für die Solarpflicht endlich nachzukommen.

Aber auch die soziale Dimension beim Klimaschutz muss dabei berücksichtigt werden. Photovoltaik-Anlagen nur auf Einfamilienhäusern sind nicht nur nicht ausreichend für die Klimaziele. Sie schließen auch all jene aus, die kein Eigentum haben. Neben einem Förderzugang brauchen wir rechtliche Rahmenbedingungen, damit auch Mieterinnen und Mieter vom Klimaschutz finanziell profitieren können. Es braucht daher größere Anstrengungen und regulatorische Anpassungen, um auch den PV-Ausbau für Mehrfamilienhäuser voranzutreiben. Der LEE NRW kritisiert zurecht, dass die Ankündigung der Aufhebung von Abstandsregelungen zu sogenannten Brandwänden bisher noch nicht von CDU-Ministerin Scharrenbach in die Landesbauordnung überführt worden ist.“