Heute hat das Schulministerium seinen Entwurf für das 16. Schulrechtsänderungsgesetz vorgestellt. Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schulen brauchen dringend mehr Eigenverantwortung. Das gilt vor allem in dieser Pandemie, in der die Lehrkräfte und Schulleitungen schon viel zu lange durch starre Vorgaben an einem flexiblen und situationsbezogenen Handeln gehindert werden. Seit bald zwei Jahren haben wir daher von dieser Landesregierung gefordert, für die Schulen mehr Freiräume zu schaffen. Mit Blick auf die Ausgestaltung der Lehrpläne und die Durchführung von Prüfungen ist da aber viel zu wenig passiert. Es herrscht immer noch zu starker Druck im System Schule, insbesondere was die Form und Anzahl von Leistungsüberprüfungen betrifft. Das wirkt sich auch auf die Unterrichtsgestaltung aus. Diese orientiert sich in den meisten Fällen noch zu sehr an festgefahrenen Mustern. Stattdessen sollten Schulen auch mehr von den Möglichkeiten beispielsweiser soziokultureller Lehr- und Lernangebote in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Musiker*innen oder Theaterpädagog*innen im außerschulischen Bereich Gebrauch machen können.

Wenn jetzt ein Schritt zu mehr Eigenverantwortung für die Schulen gegangen wird, dann ist das zu begrüßen. Gleichwohl ist das Ziel noch weit. So sind digitale Endgeräte immer noch nicht in den Bereich der Lernmittelfreiheit aufgenommen worden. In einer Zeit, in der nahezu jedes Lehrwerk auch digital vorliegt und die Medienkompetenz in allen Lehrplänen festgeschrieben ist, müssen auch die digitalen Endgeräte zur Grundausstattung der Schülerinnen und Schüler gehören. Hier bleibt die Landesregierung hinter der allgemeinen Entwicklung zurück. In diesem Zusammenhang muss auch dringend geklärt werden, wer für die Wartung und Pflege der Hard- und Software zuständig ist. Wir können unseren Lehrkräften, die in Zeiten des Lehrermangels bereits sehr belastet sind, nicht noch mit weiteren zusätzlichen außerunterrichtlichen Aufgaben belasten.

Das gilt auch für das geplante Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Wir müssen unsere Kinder vor Gewalt und Missbrauch schützen. Das gehört aber in die Hände von Expertinnen und Experten. Sie müssen hierfür ein Rahmenkonzept erstellen, das die Schulen ihren individuellen Ausgangslagen anpassen können. Hierfür ist die Landesregierung verantwortlich. Sie muss dafür sorgen, dass mehr fachliche Expertise von außen im System Schule Raum findet.“