Heute wurde dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Kindesmissbrauch“ (PUA IV) der Entwurf des Vorsitzenden Martin Börschel zum Zwischenbericht der bisherigen Arbeit des Gremiums übergeben. Hierzu erklärt Andreas Bialas, Sprecher der SPD-Fraktion im PUA IV:

„In 72 Sitzungen wurden über 120 Zeuginnen und Zeugen vernommen, mehr als 20 Sachverständige und Expertinnen und Experten gehört und insgesamt mehr als eine Millionen Seiten Aktenpapier durchgearbeitet. Mit der Übergabe des Zwischenberichts endet nun die parlamentarische Arbeit des Untersuchungsausschusses – zumindest für diese Wahlperiode. An dieser Stelle danken wir dem Vorsitzenden Martin Börschel für seine kluge, überparteiliche und sachorientierte Leitung des Gremiums. Auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen gilt unser Dank für die insgesamt konstruktive und unaufgeregte Atmosphäre.

Der Entwurf des Vorsitzenden enthält eine ganze Reihe von Handlungsempfehlungen, die wir als gute Grundlage ansehen. Auf Basis des über 3.000-seitigen Berichts kann ein unter den demokratischen Fraktionen einstimmiger Beschluss über den Zwischenbericht getroffen werden. Das wäre dem Thema angemessen.

Mit der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wurde sexualisierte Gewalt gegen und Missbrauch an Kindern wahrgenommen, ernstgenommen und aufgearbeitet. Ziel muss es sein, dass ein Bewusstsein beim Umgang mit Verdachtsfällen entsteht und bleibt – damit Kindesmissbrauch verhindert werden kann. Dabei muss immer das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt werden.

Wir haben uns zu Beginn unserer Arbeit im Untersuchungsausschuss vorgenommen, die Kindesmissbrauchsfälle rund um Lügde intensiv zu untersuchen und daraus Lehren zu ziehen. Das haben wir getan und wollen es auch weiterhin tun. Bereits jetzt kann festgehalten werden: Ohne die Arbeit des Parlaments im Untersuchungsausschuss und in der Kinderschutzkommission wären die bereits auf den Wege gebrachten Initiativen aber auch Bereitschaften das eigene behördliche Handeln einer Überprüfung zu unterziehen kaum denkbar gewesen. Das gilt beispielsweise für den Entwurf eines Kinderschutzgesetzes für NRW. Hiermit wird ein wichtiger erster Schritt hin zu einer umfassenden Gesetzgebung zum Kinderschutz getan.

Unsere Untersuchungen haben deutlich gezeigt, dass Kinderschutz nur mit einem konsequenten und schnellen Handeln und möglichst umfassenden gegenseitigen Informationen gelingen kann. Die Analyse der Akten und die Befragungen der Zeuginnen und Zeugen haben uns gezeigt, dass es noch viele strukturelle Fehler gibt.

Deshalb müssen wir die Arbeit in der kommenden Wahlperiode fortsetzen – darauf haben sich die Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen bereits in einer Absichtserklärung verständigt.“