Die schwarz-gelbe Landesregierung will die Aufenthaltsverpflichtung von Geflüchteten, Familien und Kindern in Unterbringungseinrichtungen von 6 auf 24 Monate verlängern. Die heutige Anhörung im Landtag mit Expertinnen und Experten hat gezeigt, dass der Asylplan von Minister Stamp die Asylpolitik im Land um Jahrzehnte zurückwirft. Die Expertinnen und Experten verweisen auf negative menschenrechtliche und integrationspolitische Auswirkungen des Gesetzesvorhabens. Dazu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die heutige Anhörung hat die verheerenden Folgen des Asylplans vor Augen geführt. Er wird als sachfern und nicht praktikabel bewertet und birgt unabsehbare Folgekosten und
-schäden für die Kommunen, aber vor allem für die Geflüchteten selbst. Das Argument der Landesregierung, die längere Verweildauer führe zu einer Entlastung der Kommunen, ist eine Täuschung für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist deutlich geworden, dass die Kommunen vom Asylplan nicht profitieren, da mit erheblichen Folgekosten zu rechnen ist. Die Kosten für eine nachholende Integration sind unüberschaubar.

Familien mit minderjährigen Kindern sind besonders gefährdet. Auch sie könnten auf Grundlage des Gesetzesentwurfes bis zu 24 Monate in den Landesunterkünften festgehalten werden – mit der Folge, dass grundlegende Kinderrechte, der Schutz des Kindeswohls und das Recht auf Bildung nicht greifen.

Der Asylplan der Landesregierung ist ein erneuter Angriff auf den Rechtsstaat. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Warnungen der Expertinnen und Experten ernst zu nehmen, und lehnen den Gesetzesentwurf ab.“