Ärzt*innen, die schwangere Frauen über einen Schwangerschaftsabbruch beraten, dürfen nicht kriminalisiert werden! Daher unterstützen wir die Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion zur Abschaffung des §219a StGB!
Hintergrund:
§219a StGB besagt, dass das Werben für einen Schwangerschaftsabbruch strafbar ist. Leider verschwimmen hier die Grenzen zwischen Werbung und Information. Vor knapp drei Wochen wurde zum Beispiel eine Ärztin in Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte nun eine Gesetzesinitiative für die Streichung des besagten Paragrafen in den Bundestag einbringen. Frauen brauchen in diesem schwierigen Moment die notwendigen Informationen, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen. Es kann nicht sein, dass Ärzt*innen, die darüber informieren, in rechtliche Schwierigkeiten geraten.