Auf Antrag der SPD-Fraktion fand gestern eine Anhörung zur nicht sachgerechten Umsetzung der Düngeverordnung und zum damit verbundenen Anstieg der Trinkwasserkosten statt. Dazu erklärt André Stinka, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW:

„Die von der SPD-Landtagsfraktion beantragte Anhörung hat deutlich gezeigt, dass die Kosten der Trinkwasserversorgung aufgrund der Nitratbelastung des Grundwassers deutlich steigen werden. Wir dürfen diese Kosten nicht den Verbrauchern aufladen. Die Vertreter der Wasserversorger haben deutlich gemacht, dass es für sie immer schwieriger und teurer wird, die geforderten Grenzwerte für das Trinkwasser einzuhalten. Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigt, dass eine unzureichende Umsetzung der Düngeverordnung die Trinkwasserkosten um 55 bis 76 Cent pro Kubikmeter erhöhen könnte.

Nun ist CDU-Ministerin Schulze-Föcking in der Pflicht zu erklären, wie sie die hohe Nitratbelastung des Grundwassers senken will. Die SPD fordert die Landesregierung auf, die Länderöffnungsklausel der Düngeverordnung offensiv zu nutzen. Für die SPD-Landtagsfraktion ist klar: Wir dürfen die Verbraucher nicht zugunsten der Landwirtschaft belasten.“