Nach Information des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen werden die Krankenkassen die Gesamtkosten der ambulanten Krebsberatungsstellen nur noch zu 40 Prozent übernehmen. Das ist die Folge der neuen Förderrichtlinien, die nach der Reform des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes umgesetzt werden sollen. Die neuen Kriterien sehen u.a. vor, dass ambulante Krebsberatungsstellen eine Mindestgröße von 4,75 Vollzeitstellen vorweisen müssen, um überhaupt gefördert zu werden. Nach derzeitigem Stand würde nur jede vierte der Krebsberatungsstellen in NRW diese Voraussetzung erfüllen. Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die meisten ambulanten Krebsberatungsstellen in NRW würden dadurch in extreme Schieflage geraten. Viele Beratungsstellen sind aktuell lediglich mit einer Vollzeitstelle besetzt, die neuen Förderrichtlinien können für sie eine existentielle Bedrohung bedeuten.

Die Beratungsstellen leisten eine hervorragende Arbeit und sind zur psychosozialen Versorgung der Patienten unerlässlich! Die nachhaltige Sicherstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur zur Unterstützung der Betroffenen sollte unser aller Ziel sein. Dafür muss die öffentliche Finanzierung weiterhin sichergestellt werden. Die Landesregierung muss darlegen, wie sie dies auch für die Zukunft gewährleisten will.

Die SPD-Landtagsfraktion hat daher für die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses am 19. August einen Bericht der Landesregierung angefordert. Das Gesundheitsministerium soll Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreifen will, um die Existenz der Krebsberatungsstellen zu sichern. Wir wollen darüber hinaus wissen, wie und durch wen die Gesamtkosten der Krebsberatungsstellen, die nur noch zu 40 Prozent von den Krankenkassen getragen werden, künftig aufgebracht werden sollen.“