In der heutigen Sitzung des Integrationsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags fand eine Anhörung zum Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes statt. Die Mehrzahl der Expertinnen und Experten haben eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass die geplanten Gesetzesänderungen die Trennung zwischen Abschiebehaft und Strafvollzug aufheben und damit sowohl Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofes als auch dem Grundgesetz widersprechen. Dazu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Bei der Abschiebhaft handelt es sich um ein Zwangsinstrument zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Das ist eben nicht eine Justizvollzugsanstalt, die dazu dient, Straftäter und sogenannte Gefährder in Gewahrsam zu nehmen. Dass die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren in den letzten Monaten ins Chaos geraten ist, resultiert aus der Instrumentalisierung dieser Einrichtung durch Minister Stamp als Gefahrenabwehreinrichtung.

Weder die sachliche noch die personelle Ausstattung der Unterbringungseinrichtung ist darauf eingerichtet, Straftäter und Gefährder unterzubringen. Augenscheinlich reichen die Kapazitäten der Länder bei der Abschiebehaft nicht aus. Das darf aber nicht zulasten der Untergebrachten gehen. Das Land steht in der Verpflichtung, die Ausstattung der Unterbringung so zu gestalten, dass geltendes Recht eingehalten wird und die Rechte der Untergebrachten nicht beschnitten werden.“