Am 14. August 1969 wurde das Berufsbildungsgesetz in seiner ursprünglichen Fassung im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trat am 1. September 1969 in Kraft. Bis heute ist das Gesetz die Grundlage für das System der dualen Berufsausbildung. Hierzu erklärt Josef Neumann,
arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Berufsbildungsgesetz ist ein Meilenstein für das System der dualen Berufsausbildung in Deutschland. Dafür haben SPD und Gewerkschaften lange Zeit kämpfen müssen. Dieses System der dualen Berufsausbildung hat sich nicht nur bewährt, es hat auch maßgeblich zum Wohlstand unserer Gesellschaft beigetragen, indem es Beschäftigte seit Jahrzehnten
verlässlich und auf höchstem Niveau qualifiziert und die Grundlage für den beruflichen Aufstieg und ein gutes Einkommen bietet.

Die jetzt anstehende Überarbeitung des Berufsbildungsgesetzes muss Verbesserungen für Auszubildende bringen und darf niemanden schlechter stellen. Die Rechte und Chancen der jungen Menschen müssen durch die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung gestärkt werden. Das ist dringend notwendig, denn Wohnen wird überall teurer! Zur Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes gehört für uns auch, die Flexibilität und Durchlässigkeit des Berufsbildungssystems zu verbessern. Geltung und Prinzipien des Berufsbildungsgesetzes müssen zum Beispiel auch auf betrieblich-schulische Ausbildungen (z.B. in Pflege- und Gesundheitsberufen) ausgeweitet werden. Gleichzeitig werden wir die
Unternehmen nicht von ihrer Pflicht entlasten, für gute Arbeitsbedingungen in den Betrieben zu sorgen. Die Betriebe sind außerdem gefordert, mehr auszubilden, um so dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen.“